7.2. 7.2.1. Der Kanton begründet die Dringlichkeit der Bauausführung mit Sicherheitsmängeln. Das vorliegende Projekt schliesse eine Ausbaulücke zwischen dem Verursacherkreisel C und der Abzweigung X-Strasse (Parzelle ccc). Der Gehweg werde auf die Nordseite zur Bauzone hin verlegt, wo er gebraucht werde. Danach müssten die Fussgänger die Strasse nur noch bei der Bushaltestelle D überqueren. Dafür würden zwei Querungshilfen mit Schutzinseln in der Strassenmitte erstellt. Die Velofahrer erhielten beidseits der Strasse ein eigenes Trassee. Diese Sicherheitsmassnahmen seien erforderlich und dringlich, weil der Verkehr ständig zunehme. Im Industriegebiet habe es zudem Lastwagenverkehr.