Auf entsprechende Rückfrage des Gerichts bestätigte das BVU, dass die neue Projektanpassung im Bereich der Parzelle bbb (Verzicht auf Verbreiterung Gehweg) definitiv und unabhängig von einer Einigung sei (E-Mail vom 2. November 2015). Die Eingabe des BVU wurde dem Gegenanwalt am 3. November 2015 zur Kenntnis gebracht mit Frist für eine Stellungnahme.