6. 6.1. Das BVU nahm fristgerecht am 30. Oktober 2015 zum Einigungsvorschlag vom 14. Oktober 2015 Stellung. Es verzichtet auf die geplante Gehwegverbreiterung im Bereich der Parzelle bbb, hält aber an der Platzierung der Kandelaber auf dem Grundstück der B. SA fest (Stellungnahme BVU, S. 2). Ebenso lehnt es das BVU ab, eine Entschädigung für eine künftige Absenkung des Gehwegs bei der Parzelle aaa zu bezahlen. Es weist auf den Regierungsratsbeschluss in dieser Sache vom 14. Mai 2014 hin (Eingabe BVU, S. 2). Ergänzend dazu machte das BVU Ausführungen zu den beigelegten Daten betreffend Unfälle und Verkehrsaufkommen auf der Y-Strasse.