Der Präsident des SKE räumte den Vertretern des Kantons Frist bis Ende Oktober 2015 ein, um die erforderlichen Kalkulationen und allfällige Planänderungen zu machen, sowie um die an der Verhandlung offerierten Belege nachzureichen. Der Vertreter der Gesuchsgegnerinnen werde anschliessend Zeit für eine Stellungnahme bis am 13. November 2015 erhalten (Protokoll S. 5-7). Die Vertreter des Kantons erklärten, die Zugeständnisse in den Stellungnahmen vom 20. August 2015 "im Hinblick auf eine gütliche Lösung" hätten nur Geltung, wenn eine Einigung erzielt werde (Protokoll S. 6 f.).