In der anschliessenden Diskussion wurde folgender, noch zu prüfender Einigungsvorschlag in den Raum gestellt: Der Kanton erhöht die Entschädigung um den Betrag, den eine spätere Gehwegabsenkung für eine Ausfahrt ab der Parzelle aaa kosten würde. Zudem sollten die gewünschten Projektanpassungen bei der Parzelle bbb kantonsintern diskutiert werden. Der Präsident des SKE räumte den Vertretern des Kantons Frist bis Ende Oktober 2015 ein, um die erforderlichen Kalkulationen und allfällige Planänderungen zu machen, sowie um die an der Verhandlung offerierten Belege nachzureichen.