An der beantragten vorzeitigen Besitzeinweisung hielt das BVU unverändert fest. Die lange Verfahrensdauer sei unter anderem auf die Projekteinwendungen der heutigen Gesuchsgegnerinnen zurückzuführen. Während dieser Zeit habe sich die Sicherheitsproblematik weiter verschärft. Es brauche eigene Trassees für Velofahrer, einen Gehweg auf der bebauten Strassenseite und eine Querungshilfe bei der Bushaltestelle (Eingabe vom 20. August 2015, S. 4 f.). -7-