Zur vorzeitigen Besitzeinweisung liessen die Gesuchsgegnerinnen ausführen, es sei nicht ersichtlich, weshalb ein Verfahren, das schon gut fünf Jahre laufe, plötzlich dringlich sein und eine Auflage in den "Sommergerichtsferien" erfordern sollte (Eingaben vom 31. Juli 2015, je S. 2-4). 3.2. Mit Schreiben vom 6. August 2015 ersuchte der Präsident des SKE das BVU, zu den Eingaben der Gesuchsgegnerinnen Stellung zu nehmen und das Begehren um vorzeitige Besitzeinweisung noch einlässlicher zu begründen.