II. Sachleistungen 4. Die bestehende Zaunanlage sei anzupassen, beziehungsweise zu ersetzen, inklusive Übergang zum Grundstück LIG aaa (A. SA, separates Enteignungsverfahren). 5. Während der Bauphase sei ein provisorischer Zaun zu erstellen. 6. Der Grenzabschluss (das heisst Abschluss der Strasse zu LIG bbb) sei mittels einer Stellplatte gemäss Skizze 1 zur Eingabe der B. SA vom 22.04.2015 auszuführen. 7. Es seien die üblichen Wiederherstellungsarbeiten nach Bauvollendung auszuführen.