IV. Planänderung bzw. bestrittenes Enteignungsrecht Sofern die Kandelaber in LIG aaa liegen sollten, sei für die Erstellung der Kandelaber und das zugehörige Durchleitungsrecht kein Enteignungsrecht zu erteilen. Dementsprechend seien die Kandelaber auf der neuen Strassenparzelle zu platzieren und aus Parzelle aaa zu entfernen. Eventuell seien die Kandelaber und das Durchleitungsrecht zu entschädigen. V. Verfahrenskosten Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Enteigners (vgl. Begehren Ziff. 4). -5- VI. Vorzeitige Besitzeinweisung Das Begehren sei abzuweisen." B. SA