II. Sachleistungen 5. Die bestehende Zaunanlage sei anzupassen, beziehungsweise zu ersetzen, inklusive Übergang zum Grundstück LIG bbb (B. SA, separates Enteignungsverfahren). 6. Während der Bauphase sei ein provisorischer Zaun zu erstellen. -4- 7. Der Grenzabschluss (das heisst Abschluss der Strasse zu LIG aaa) sei mittels einer Stellplatte gemäss Skizze 1 zur Eingabe der A. SA vom 22.04.2015 auszuführen. 8. Der Erdwall im westlichen Bereich von LIG aaa sei zu verlegen. 9. Es seien die üblichen Wiederherstellungsarbeiten nach Bauvollendung auszuführen.