5.4. Für die Bewertung ist vorliegend von den Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft vor den Eigentumseingriffen auszugehen. Eine ökonomisch zweckmässige Nutzung mit Hochbauten ist - wie schon ausgeführt (Erw. 2.2.) - wegen der Baulinie und aufgrund von Form und Fläche des Grundstücks nicht möglich.