Es ist mit anderen Worten von den landwirtschaftlichen Ertragsmöglichkeiten auszugehen, wobei diese je nach Form und Grösse des Grundstücks selbst innerhalb des landwirtschaftlichen Restwerts nicht zum oberen Rand des Preisrahmens führen können. Wertsteigernd auswirken können sich aber durch die Lage ermöglichte "Hilfsnutzungen" für die eigentlichen Hochbauten (z.B. Tiefbauten, wie Parkplätze, oder Garten- bzw. Erholungsziele, wie Schrebergärten).