5.2. Es ist zunächst anhand der statistischen Methode der absolute Landwert zu ermitteln. Anschliessend wird - namentlich nach der Bedeutung der enteigneten Teilfläche in Bezug auf das Restgrundstück - der "Einschlag" bestimmt, um den der absolute Landwert zu reduzieren ist (VGE WBE.2015.12 vom 8. Juli 2015, Erw. 5.4., m.w.H.). 5.3. Das SKE hat sich dabei an den konkreten Umständen des Einzelfalles zu orientieren und darf nicht einfach vom Angebot des Enteigners ausgehen (vgl. gerade oben erwähnter VGE). - 12 -