Auf die Ziffer 3. des Begehrens des Gesuchstellers vom 27. August 2015 (E.) braucht bei einer Enteignung der gesamten Parzelle nicht weiter eingegangen zu werden. 2.2. Das Grundstück hat eine rechteckige Form (Länge 41,5 m, Breite 13,5 m) und schliesst an der langen Seite an die Parzelle für die K 247 an. 2.2.1. Der kommunale Überbauungsplan C. wurde von der Gemeindeversammlung Q. am 1. Juli 1968 beschlossen und vom aargauischen Grossen Rat am 16. Oktober 1968 genehmigt. Er ist nach wie vor gültig (gemäss Auskunft von F., Leiter Hochbau der Stadt Q. anlässlich der Verhandlung im Parallelverfahren 4-EV.2014.39, Protokoll S. 5 und 6).