F. Bezüglich des Gehwegs und der Bushaltestelle wurde der Stadtrat mit Einschreiben vom 28. August 2015 aufgefordert, die Enteignungsakten vom 7. September 2015 bis 6. Oktober 2015 auf dem Stadtbauamt aufzulegen. Zudem wurde die Auflage am 3. September 2015 im D-Anzeiger und am 4. September 2015 im Amtsblatt öffentlich publiziert. Darin teilte der Präsident des SKE der Gesuchsgegnerin mit, dass ein Enteignungsverfahren eingeleitet werde und allfällige Begehren innert Frist bei der Stadtverwaltung einzureichen seien. Zudem beantrage der Gesuchsteller die vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. im Detail 4-AV.2015.17).