Die beiden beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen eingereichten Begehren (4-AV.2015.17 und 4-AV.2014.42) sind infolge Einreichung dieses Begehrens auf Ausdehnung der Enteignung betr. LIG Q. / aaa hinfällig und können somit abgeschrieben werden. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Antragstellers."