"1. Die Enteignung ist auf die gesamte Liegenschaft LIG Q. / aaa, im Halte von 557 m2 auszudehnen. 2. Der Staat Aargau ist als neuer Grundeigentümer bei LIG Q. / aaa im Grundbuch einzutragen. 3. Es sei bei LIG Q. / aaa folgende Dienstbarkeit einzutragen: Last: Baurecht für eine Lärmschutzwand mit Unterhaltsregelung zugunsten Staat Aargau 4. Die beiden beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen eingereichten Begehren (4-AV.2015.17 und 4-AV.2014.42) sind infolge Einreichung dieses Begehrens auf Ausdehnung der Enteignung betr.