D. Die A.-Anstalt (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) ist Eigentümerin der Parzelle aaa im Halte von 557 m2. Sie ist von beiden Bauvorhaben betroffen. Für das Projekt Gehweg und Bushaltestelle sollten anfänglich 13 m2 abgetreten und 33 m2 vorübergehend beansprucht werden. Für das Projekt Lärmschutzwand sollte auf der Parzelle der Gesuchsgegnerin eine Dienstbarkeit (Baurecht für eine Lärmschutzwand von 13 m2) errichtet und 250 m2 vorübergehend beansprucht werden. E. Am 27. August 2015 stellte der Gesuchsteller ein Begehren um Ausdehnung der Enteignung auf die gesamte Parzelle aaa. Er stellte folgende Anträge: -3-