B. Die Rechtserwerbe konnten mit den vom Projekt betroffenen Grundeigentümern, abgesehen von zwei Ausnahmen, vertraglich geregelt werden. Mit Eingaben vom 6. November 2014 resp. vom 6. Juli 2015 ersuchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (nachfolgend: BVU) um Genehmigung der zustande gekommenen Verträge und um Einleitung der Enteignungsverfahren für die offenen Rechtserwerbe sowie im Verfahren betreffend Rechtserwerb für Gehweg und Bushaltestelle um vorzeitige Besitzeinweisung.