11.2. Alle mit der Abtretung und der Übereignung verbundenen Kosten inkl. Ver- markungs-, Vermessungs- und Grundbuchkosten werden vom Gesuchsteller übernommen. - 19 - 12. 12.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'200.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 240.00 und den Auslagen von Fr. 312.00, insgesamt Fr. 1'752.00, sind vom Gesuchsteller zu bezahlen. 12.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Herr A. - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, Herr F., Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Mitteilung - Stadtrat Q. - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern)