9. Zusammenfassend hat der Gesuchsteller dem Gesuchsgegner für die abzutretende Fläche Fr. 6.00 / m2 zu bezahlen, was für die gesamte Abtretungsfläche von ca. 468 m2 einen Betrag von ca. Fr. 2‘808.00 ergibt. Für den Minderwert der Parzellen aaa und bbb erhält der Gesuchsgegner eine Entschädigung von pauschal Fr. 5‘000.00. Für die Dünge- und Pflanzenschutzmittelbeschränkung wird dem Gesuchsgegner eine Entschädigung von Fr. 1‘800.00 und für die vorübergehende Beanspruchung pauschal Fr. 750.00 zugesprochen. Die Wegrechte auf den Parzellen fff und eee werden wie im Enteignungsvertragsentwurf vorgesehen errichtet. - 17 -