8.3. Praxisgemäss wird die vorübergehende Beanspruchung von Landwirtschaftsland über die Abtretungsfläche hinaus zu einem Ansatz von Fr. 50.00 pro Are und Jahr entschädigt. Da insgesamt 1'492 m2 vorübergehend beansprucht werden, entspricht das Angebot des Kantons dem bewährten Ansatz und ist nicht zu beanstanden.