7.5. Eine Entschädigung für Schächte entfällt, da keine neuen Schächte auf den Parzellen aaa und bbb erstellt werden (F.2.). 8. 8.1. Der Gesuchsgegner verlangt zudem eine Entschädigung für die vorübergehende Beanspruchung von jährlich Fr. 250.00/m2. 8.2. Der Gesuchsteller führt dazu aus, es werde für die vorübergehende Landbeanspruchung auf beiden Parzellen pauschal eine einmalige Entschädigung von Fr. 750.00/m2 ausgerichtet. Die Landbeanspruchung dauere nicht länger als ein Jahr. Andernfalls werde der Ertragsausfall gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Bauernverbandes entschädigt.