sind. Das SKE hat damals für einen ähnlichen Pufferstreifen entlang eines neu angelegten Gewässers eine Entschädigung von Fr. 1.75/m2 gesprochen, was gemäss Verwaltungsgerichtsentscheid vom 13. April 2011 in derselben Sache gestützt auf einen Fachberichts des E. als "grosszügig, jedenfalls nicht zu niedrig" erachtet wurde. Vorliegend errechnet sich mit demselben Ansatz für eine Pufferstreifenfläche von 1'015 m2 eine Entschädigung von (leicht aufgerundet) Fr. 1'800.00, was vom Gericht als angemessen erachtet wird. Der Kanton hat übrigens an der Verhandlung vom 11. Juni 2014 diesem Entschädigungsansatz zugestimmt (Protokoll 2, S. 6).