Die Wegrechte auf den Parzellen fff und eee sind also, wie im Enteignungsvertragsentwurf vorgesehen, zu begründen. 7.4. 7.4.1. Der Gesuchsgegner verlangt weiter eine Abgeltung für den Gewässerschutzraum, da er im vom Gewässerschutz vorgesehenen Abstand weder Dünger noch chemische Spritzmittel einsetzen dürfe. 7.4.2. Der Gesuchsteller lehnt eine solche Entschädigung ab (F. 1.).