6.2. 6.2.1. Der Gesuchsgegner macht eine Erschwernis bei der Bewirtschaftung durch die Zweiteilung der aufgrund der vorherigen Bacheindolung grundsätzlich bestehenden, wirtschaftlichen Grundstückseinheit geltend. Überdies erfolge die Abtretung am bestbesonnten Teil der Parzelle. Die entstehende Böschung generiere ebenfalls einen Minderwert. Es werde dafür eine Entschädigung von pauschal Fr. 10'000.00 gefordert. 6.2.2. Der Gesuchsteller führt dazu aus, dass für die Erschwernis in der Bewirtschaftung eine pauschale Entschädigung von Fr. 5'000.00 angeboten werde.