Vorliegend wurde der Gesuchsteller mit Entscheid vom 13. März 2013 auf den 1. Mai 2013 vorzeitig in den Besitz eingewiesen (Verfahren 4-EV.2013.4). Dementsprechend ist auf die Vergleichspreise von Mai 2011 bis April 2013 abzustellen. 5.2. 5.2.1. Der Gesuchsteller bietet eine Entschädigung von Fr. 6.00 / m2 an. Er macht geltend, der Gesuchsgegner habe die beiden Parzellen aaa und bbb vor wenigen Jahren für Fr. 4.00 bis Fr. 6.00 / m2 gekauft. Das Angebot entspreche somit dem Verkehrswert.