Im Amtsbericht vom 11. Juni 2013 nennt die Stadt Q. weitere Argumente gegen Realersatz: die beanspruchten Parzellen seien verpachtet. Es bestünde die Möglichkeit, dass sie in einer späteren Revision der Ortsplanung eingezont werden. Die ablehnende Haltung wurde an der Verhandlung vom 11. Juni 2014 bestätigt (Protokoll vom 11. Juni 2014, S. 3 und 4). Im Zuge der Umsetzung des revidierten Raumplanungsrechts wird zur Zeit im ganzen Kanton die Begrenzung des Siedlungsgebiets aufgenommen. Weder die eine noch die andere Fläche sind darin enthalten. Die Baunutzungsoption spielt daher auf absehbare Zukunft keine Rolle. - 10 -