E.4. In Bezug auf die vorzeitige Besitzeinweisung auf den 1. Mai 2013 schlossen die Parteien am 13. März 2013 einen Vergleich. Der entsprechende Beschluss des SKE erwuchs unangefochten in Rechtskraft (4-EV.2013.4). F.1. Zur Frage des Realersatzes holte der Gesuchsteller beim Stadtrat Q. einen Amtsbericht ein. Im Bericht vom 11. Juni 2013 lehnte dieser die Gewährung von Realersatz ab. F.2. Mit Eingabe vom 17. Juni 2013 nahm der Gesuchsteller zu den Begehren des Gesuchsgegners Stellung und präzisierte sein Entschädigungsangebot (überarbeiteter Enteignungsvertragsentwurf).