E.3. Unter diesen Umständen drängte sich die Koordination der beiden offenen Rechtserwerbe auf. Die auszurichtende Entschädigung muss für die beiden Rechtserwerbe gemeinsam, gleichsam als Entschädigungseinheit, festgelegt werden. Das erwähnte (D.2.) Entschädigungsbegehren des Gesuchsgegners folgte bereits dieser Linie. Der Kanton musste sein bisher auf das Strassenbauprojekt beschränktes Angebot entsprechend nachbessern. Er -4- erhielt dafür vereinbarungsgemäss eine ausserordentliche Frist bis Mitte Juni 2013.