E.1. Da der Gesuchsgegner unter anderem die vom Kanton beantragte vorzeitige Besitzeinweisung ablehnte, führte das SKE in der ordentlichen Dreierbesetzung am 13. März 2013 eine Augenscheinverhandlung durch (vgl. Einladung vom 6. März 2013; zur Präsenz siehe Protokoll [1] vom 13. März 2013, S. 2).