D.2. Mit Eingabe vom 28. Februar 2013 stellte der Gesuchsgegner ein Begehren um vollen Realersatz. Falls dieser nicht gewährt werde, sei eine Entschädigung von Fr. 12.00/m2 festzusetzen. Der Minderwert der Grundstücke sei zudem mit pauschal Fr. 10'000.00 zu entschädigen. Zusätzlich machte er noch weitere Wegrechte, eine Entschädigung von je Fr. 1'250.00 für drei neue Schächte sowie eine Entschädigung von jährlich Fr. 250.00 für die vorübergehende Beanspruchung geltend. In Bezug auf die vorzeitige Besitzeinweisung führte er aus, dass diese abzulehnen sei.