B.2. Mit Einschreiben vom 23. Januar 2013 wies der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (nachfolgend: SKE), den Stadtrat Q. an, die Enteignungsakten vom 30. Januar 2013 bis 28. Februar 2013 auf dem Stadtbüro zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die betroffenen Grundeigentümer würden direkt angeschrieben und zur Einreichung von Begehren nach § 152 Abs. 1 BauG aufgefordert. B.3. Mit Schreiben vom 25. Januar 2013 und vom 5. Februar 2013 teilte das BVU mit, dass in zwei der drei offenen Fälle die Grundeigentümer die Verträge nachträglich unterzeichnet hätten.