5. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Handänderung zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers und unter Nachweis der erfolgten Zahlung gemäss vorstehender Ziffer 2 dem Grundbuchamt Q. zur Eintragung anzumelden. 6. Die Vermessungs- und Handänderungskosten gehen zu Lasten des Gesuchstellers. 7. 7.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 6'500.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 351.00 und den Auslagen von - 26 - Fr. 332.00, insgesamt Fr. 7'183.00 (inkl. Kosten des Verfahrens 4-EV. 2013.36), sind vom Gesuchsteller zu bezahlen.