7.3. 7.3.1. Der Gesuchsgegner hatte die Aussenflächen der betroffenen Parzellen teilweise fremdvermietet. Gemäss den beiliegenden Mietverträgen (Beilagen 3 bis 6 zum Begehren vom 4. Februar 2014) nahm er dafür monatliche Mieten von insgesamt Fr. 1'800.00 (= Fr. 570.00 + Fr. 380.00 + Fr. 250.00 + Fr. 600.00) ein. Aufgrund des Bauprojekts musste er die Mietverträge kündigen. Wie aus dem Enteignungsvertragsentwurf ersichtlich ist, offerierte der Kanton dem Gesuchsgegner für die vorübergehende Beanspruchung von 885 m2 der Parzelle aaa, 361 m2 der Parzelle bbb und 65 m2 der Parzelle ccc (total also 1'311 m2) insgesamt Fr. 1'800.00/Monat.