6.2.3. Vor dem Bau der Unterführung war die Parzelle sowohl über die X-Strasse als auch über die V-Strasse erschlossen. Im Rahmen des Bauprojekts musste die Zufahrt über die X-Strasse aus bau- und verkehrstechnischen Gründen geschlossen werden und wird dies auch nach Abschluss des Projekts bleiben. Die Erschliessung über die V-Strasse ist jedoch nach wie vor gewährleistet.