6.2.2. Ein zusätzlicher Minderwert entsteht dann, wenn die abzutretende Fläche in die betriebliche Nutzung der Liegenschaft miteinbezogen wird und dieser eben als Abstellfläche oder Parkfläche dient (Hess/Weibel, a.a.O., Band I, Art. 19 EntG N 192 m.w.H.). Vorliegend sind die Ausführungen des Gesuchsgegners betreffend die Parkplätze sehr vage. Er macht keine konkreten Angaben über die Anzahl der betroffenen Parkplätze und über die Höhe - 20 -