6. 6.1. Der Gesuchsgegner lässt geltend machen, das Areal erleide durch den Bau der Unterführung einen Minderwert. So seien im abgehenden Bereich Parkplätze angeordnet, welche in Zukunft entfallen würden (Eingabe vom 4. Februar 2014, S. 10). Zudem entfalle auch die direkte Erschliessung der Parzelle aaa ab der X- Strasse. Dies führe dazu, dass die Parzelle nur noch über die V-Strasse erschlossen werden könne. Davon sei insbesondere die auf dem Areal bestehende Tankstelle betroffen, weil der Zugangsweg von der V-Strasse her teilweise über die Parzelle ccc führe und dies nur bis Ende 2014 obligatorisch gesichert sei, falle die Erschliessung der Tankstelle möglicherweise ganz weg.