Gemäss Angaben des Gesuchstellers musste im Bereich der Parzelle aaa beim Bau der Unterführung tatsächlich belastetes Material abgeführt werden, was Sonderentsorgungskosten von Fr. 61'000.00 verursache (Protokoll, S. 6). In der auf Rückfrage nachgereichten Kostenprognose wird gar mit einem Zusatzaufwand von Fr. 66'800.00 gerechnet (vgl. Eingabe vom 2. Oktober 2015). Es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Altlastensanierung zu tragen hat.