5.9. 5.9.1. Die Parzellen aaa, bbb und ccc liegen alle im Kataster der belasteten Standorte. Eine generelle Untersuchung allfälliger Altlasten auf der vorab zu beurteilenden Parzelle aaa wurde bislang nicht vorgenommen. Nach Angaben der Bauverwaltung Q. würde jedoch bei der Realisierung eines Projekts im Bewilligungsverfahren ein Nachweis verlangt, so dass im Rahmen einer Voruntersuchung abgeklärt werden müsste, ob und allenfalls wo Altlasten vorliegen (Protokoll, S. 6). Gemäss Angaben des Gesuchstellers musste im Bereich der Parzelle aaa beim Bau der Unterführung tatsächlich belastetes Material abgeführt werden, was Sonderentsorgungskosten von Fr. 61'000.00 verursache (Protokoll, S. 6).