Fr. 174'210.00 : 1'904 m2). Unter Beachtung der Abbruchkosten ist für die von der Parzelle aaa abzutretende Fläche von ca. 222 m2 eine Entschädigung von Fr. 724.00/m2 (= Fr. 814.00/m2 - Fr. 90.00/m2) angemessen.