5.8.2. Wie bereits erwähnt wurde (Erw. 4.2.), sind die Parzellen des Gesuchsgegners zwar überbaut, jedoch handelt es sich mit Ausnahme des Wohnturms um Abbruchobjekte. Da die drei betroffenen Parzellen im Jahr 2013 der Wohn- und Arbeitszone WA4 zugewiesen wurden, sind neue Nutzungsmöglichkeiten gegeben, welche in Zukunft auch realisiert werden sollen (Protokoll, S. 5). Vorliegend ist grundsätzlich der absolute Landwert geschuldet, auch wenn die Gestaltungsfreiheit durch den bestehenbleibenden Wohnturm etwas eingeschränkt ist.