5.5.2. Von den eingegangenen vier Handänderungsanzeigen liegen deren zwei ausserhalb des massgebenden Zeitraums März 2012 bis Februar 2014. Eine der Anzeigen betrifft eine Parzelle, die überbaut ist und sich deshalb ebenfalls von vornherein nicht als Vergleichsparzelle eignet. Somit bleibt lediglich die Parzelle hhh in U. als Vergleichsparzelle übrig.