Insgesamt bestehen zwischen der Parzelle ggg und den zu beurteilenden Parzellen wesentliche Unterschiede. Das SKE schliesst sich den Vorbehalten des Gesuchstellers insofern an, als der Preis bei den Streitliegenschaften unter jenem des Vergleichsobjekts liegen muss. 5.5. 5.5.1. Nach Angaben der Stadt Q. gibt es wie erwähnt (Erw. 5.3.) keine weiteren direkt anwendbaren Vergleichspreise. Auch die Rückfragen beim Grundbuchamt Q. sowie bei den Gemeinden S., T., XU. und U. brachten nur wenige Ergebnisse.