einem industriell geprägten Quartier liegen. Wie der Gesuchsgegner korrekt festgehalten hat, liegt die Parzelle ggg in der Wohn- und Arbeitszone WA3, während die Parzellen aaa, bbb und ccc zur Wohn- und Arbeitszone WA4 gehören. Aufgrund der konkreten Umstände ist davon auszugehen, dass die Parzelle ggg eine höhere Wohnqualität als die zu beurteilenden Parzellen aufweist. Nach Erfahrung des Gerichts zieht dies einen höheren Preis nach sich, zumal die Parzelle ggg ebenfalls noch in Fussdistanz zum Bahnhof liegt.