Der Gesuchsteller hält dazu fest, dass dieser Preis nach Angaben der Bauverwaltung nicht unbesehen übernommen werden könne. Die Parzelle liegt an einer ruhigen, bevorzugten Wohnlage in der Zone WA3 mit einer Ausnützungsziffer von 0,8. Gemäss Angaben des Vertreters des Stadtrats Q. sei die Parzelle ggg zusammen mit der Nachbarparzelle verkauft worden. Es habe sich um ein Gesamtpaket gehandelt, was sich erhöhend auf den Preis/m2 ausgewirkt habe (Protokoll, S. 8).