5.4. 5.4.1. Der Gesuchsteller legte der Vernehmlassung vom 11. Juni 2014 eine Meldung des Grundbuchamtes Q. bei (Grundbucheintragung vom 5. Juli 2012, Vernehmlassungsbeilage 1). Daraus geht hervor, dass die Parzelle ggg im Halte von 894 m2 per 5. Juli 2012 (und somit im massgeblichen Zeitraum) zu einem Preis von Fr. 1'000.00/m2 verkauft wurde. Der Gesuchsteller hält dazu fest, dass dieser Preis nach Angaben der Bauverwaltung nicht unbesehen übernommen werden könne.