Bei der Parzelle fff handelt es sich um die F im Eigentum der Stadt Q.. Dieses Grundstück liegt wie die Parzellen des Gesuchsgegners an der X- Strasse, jedoch etwas westlicher in grösserer Entfernung zum Bahnhof und zum Zentrum. Die F liegt wie das ehemalige B in der Wohnzone W3. Bei - 12 - dem vom Gesuchsgegner geltend gemachten Preis von Fr. 700.00/m2 handelt es sich offenbar um ein Angebot. Bislang hat kein Verkauf der F stattgefunden, weshalb das Grundstück nicht als Referenz dienen kann.