4.3. Die drei Parzellen des Gesuchsgegners wurden mit dem Bauzonenplan vom 3. April 2013 der Wohn- und Arbeitszone WA4 zugewiesen. Zuvor gehörten die Parzellen zur Arbeitszone. Weil die Grundstücke nun nicht mehr in einer reinen Arbeitszone liegen, gibt es neue Nutzungsmöglichkeiten. Die Parzellen sind zwar überbaut, die zulässige Ausnützung ist aber mit den bestehenden Abbruchobjekten und dem Wohnturm bei weitem nicht ausgeschöpft. Das Angebot des Gesuchstellers im Vertragsentwurf bezieht sich denn auch richtig auf den absoluten Landwert.