4.2. Die drei Parzellen aaa, bbb und ccc liegen in der Wohn- und Arbeitszone WA4. Sie bilden eine Einheit und unterliegen der Gestaltungsplanpflicht (Bauzonenplan der Stadt Q., Beilage 3 zur Beweisanordnung vom 20. Mai 2014). Diese Zone ist für Wohnen und mässig störende Gewerbe- und Dienstbetriebe bestimmt. Die Ausnützungsziffer beträgt mindestens 0.7 und maximal 1.0 (§§ 5 und 7 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO] der Stadt Q., beschlossen vom Einwohnerrat am 21. Mai 2012, vom Regierungsrat genehmigt am 3. April 2013). - 11 -